Global Organic Textile Standard (GOTS) – Das begehrte Siegel
Unter der Federführung des IVN Deutschland (International Association Natural Textile Industry) gründeten im Jahr 2002 verschiedene Textil- und Umweltorganisationen der USA, England und Japan die International Working Group on Organic Textile Standard (IWG). Ihr Ziel war das Erstellen eines einheitlichen Verfahrens zur Lizenzierung, das sie im Jahre 2008 anlässlich der Nürnberger Biofachmesse verabschiedeten.
Dieses Verfahren unter dem Namen Global Organic Textile Standard (GOTS) legte erstmalig einheitliche Kriterien fest, die für umwelt- und sozialverträgliche Textilien gelten. Um den Prinzipien dieser Satzung zu weltweiter Anerkennung zu verhelfen, ist ausdrücklich festgelegt, dass alle diejenigen, die streng nach den Grundsätzen des GOTS arbeiten und handeln, auf Antrag auch Mitglieder werden können.
Dass sich der GOTS in ständiger Entwicklung befindet, zeigt sich auch daran, dass jeder im Sinne der GOTS Handelnde eigene Standards, die der Beachtung regionaler Gegebenheiten in besonderer Weise Rechnung tragen, einbringen und fordern können. Andererseits arbeiten Länder wie Deutschland unter Anerkennung des GOTS- Siegels nach noch strengeren Richtlinien als dort vorgegeben.
Wiederum haben Länder wie die Niederlande, Italien, Frankreich, die Türkei, sowie die Schweiz und Großbritannien im Jahre 2009 eigene Standards für ungültig erklärt, um sich dem GOTS-Standard anzuschließen.
Das GOTS-Siegel gilt vom Samen bis zum Produktverkauf im Laden an den Endverbraucher. Also über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Innerhalb dieser Wertschöpfungskette gibt es Aspekte, die vordergründig zu beachten sind. Dazu gehört, dass mindestens 70% der verwendeten Fasern aus biologischem Anbau stammen müssen. Dazu zählen auch Fasern aus Betrieben, die auf biologischen Anbau umstellen. Festgelegt ist, welche Stoffe bei der nachfolgenden Verarbeitung verwendet werden dürfen.
Der IWG geht es mit dem GOTS- Standard nicht nur um ökonomische Prozesse, sondern auch und vor allem um die soziale Komponente. Die Beschäftigung von Kindern ist nach diesem Standard grundsätzlich untersagt. Unternehmen haben im Gegenteil dafür zu sorgen, dass Kindern gute Bildungs- und Entwicklungschancen geboten werden.
Ausgezahltes Geld muss internationalen Standards entsprechen. Mindestens muss neben der Sicherung der Grundbedürfnisse ein frei verfügbares Einkommen garantiert sein. Zur Durchsetzung Ihrer Forderungen haben die Beschäftigten das Recht auf Gründung von Gewerkschaften. Grundanliegen ist die Sicherung von maximal 12 Stundenarbeitstagen bei 48 Wochenarbeitsstunden.
Auch der Gesunderhaltung der Arbeitskraft und den sicherheitstechnischen Anforderungen widmet der GOTS-Standard große Aufmerksamkeit. Ständige Kontrollen durch qualifiziertes Personal garantieren die Einhaltung und Verbreitung dieser Standards.
